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Missbräuchliche Inanspruchnahme von Insolvenzentgelt

RechtsprechungArbeitsrechtwbl 2020/230wbl 2020, 712 Heft 12 v. 15.12.2020

§ 879 Abs 1 ABGB, § 1 IESG

Besteht zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer eine besondere Nahebeziehung, die dem Arbeitnehmer einen weitgehenden Einblick in die Geschäfte des Arbeitgebers verschafft, bewirkt das „Stehenlassen“ laufender Entgelte eine rechtsmissbräuchliche Überwälzung des Finanzierungsrisikos auf den Insolvenzentgeltfonds.

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