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Zur gerichtlichen Abberufung des GmbH-Geschäftsführer, der zugleich Gesellschafter ist, aus wichtigem Grund

RechtsprechungUnternehmensrechtwbl 2020/212wbl 2020, 652 Heft 11 v. 15.11.2020

§ 16 Abs 2 GmbHG, § 25 Abs 4 GmbHG, § 117 UGB, § 127 UGB

Im Falle der gerichtlichen Abberufung des Geschäftsführers einer GmbH hat das Gericht zu prüfen, ob ein wichtiger Grund für die Abberufung vorliegt, wobei den Kläger die Beweislast trifft.

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