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Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall – Beginn des Arbeitsjahres

RechtsprechungArbeitsrechtwbl 2020/207wbl 2020, 648 Heft 11 v. 15.11.2020

§ 8 Abs 1 AngG

Die beim selben Arbeitgeber zurückgelegte Lehrzeit ist auf die anspruchserhöhende Wartezeit nach § 8 Abs 1 AngG einzurechnen. Der Stichtag für den Beginn eines Arbeitsjahres richtet sich aber nicht nach dem Beginn der Lehrzeit, sondern nach dem Antritt des Angestelltenverhältnisses.

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