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Zur Nichtigkeit einer Pfandbestellung am Gesellschaftsvermögen einer GmbH zwecks Sicherstellung von Ansprüchen eines Dritten gegen einen Gesellschafter

RechtsprechungUnternehmensrechtwbl 2020/194wbl 2020, 595 Heft 10 v. 15.10.2020

§ 82 GmbHG, § 9 Abs 1 RAO

Normadressaten des in § 82 GmbHG und § 52 AktG enthaltenen Verbots der Einlagenrückgewähr sind die Gesellschaft und der Gesellschafter (Aktionär), nicht aber auch ein Dritter.

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