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Zur Bestellung eines Kollisionskurators, wenn bereits ein Notliquidator bestellt wurde

RechtsprechungUnternehmensrechtwbl 2018/128wbl 2018, 409 Heft 7 v. 1.7.2018

§ 146 Abs 2 UGB, § 150 Abs 2 UGB, § 8 ZPO

Liegt bei einem Gesellschafter eine Interessenkollision vor und kann die Gesellschaft ohne diesen Gesellschafter nicht vertreten werden, kann Abhilfe grundsätzlich nur durch eine Kuratorbestellung geschaffen werden. Im Stadium der Liquidation können die Beteiligten aber auch gemäß §§ 146 f UGB Abhilfe schaffen.

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