Art 32 Abs 1 und Art 168 lit a der RL 2006/112/EG des Rates vom 28. November 2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem
1. Unter Umständen wie denen des Ausgangsverfahrens ist Art 32 Abs 1 der RL 2006/112/EG dahin auszulegen, dass er auf die zweite von zwei aufeinanderfolgenden Lieferungen derselben Ware anzuwenden ist, die zu nur einer innergemeinschaftlichen Beförderung geführt haben.