Die unlängst ergangene Entscheidung 6 Ob 194/17y1) befasst sich mit der Einforderung von Nachschüssen. Dabei wendet sich der 6. Senat von seiner älteren Rechtsprechung ab und nimmt überdies Stellung zur Rechtslage bei der gründungsprivilegierten GmbH (s § 10b GmbHG), mit der sich das Schrifttum bis dato – soweit ersichtlich – noch nicht beschäftigt hat. Gründe genug, um der Entscheidung vertiefende Aufmerksamkeit zu schenken.