1. Außenwirtschaft
a) Ausfuhrkredite
Die VO über öffentlich gestützte Ausfuhrdarlehen wurde durch eine Delegierte VO der Kom geändert.
Bereits die ursprüngliche VO1 stützte sich auf die Arbeiten der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OCDE/OECD), indem sie deren Leitlinien des Übereinkommens über öffentlich unterstützte Exportkredite (idF „Übereinkommen“) übernahm, wobei dessen genauer Wortlaut in Anh II der VO veröffentlicht wurde.