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Zur Verwechslungsgefahr zweier Wort-Bild-Marken

RechtsprechungWettbewerbsrechtwbl 2018/52wbl 2018, 175 Heft 3 v. 1.3.2018

§ 2 Abs 3 Z 1 UWG

Für auf § 2 Abs 3 Z 1 UWG gestützte Unterlassungsansprüche ist – ebenso wie für solche nach § 9 Abs 3 UWG – Verkehrsgeltung der Ausstattung bzw des zur Kennzeichnung der Waren oder Dienstleistungen verwendeten Kennzeichens erforderlich.

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