§ 1151 ABGB, § 7 Abs 1 VKG, § 14 ZPO
Besteht ein einheitliches Arbeitsverhältnis zu zwei Arbeitgebern, so sind im Falle einer Klage auf Zustimmung zur Entlassung des Arbeitnehmers die Arbeitgeber als notwendige Streitgenossen anzusehen.
OGH, 28.11.2017, 9 ObA 125/17y