Art 107/1 AEUV
EuG, 16.01.2018, Rs T-47/15
(EDF/Kom)
Der französische Stromversorger Eléctricité de France war ursprünglich ein öffentliches Unternehmen, das zur Gänze im Eigentum des französischen Staates stand. Im Rahmen der Öffnung des Binnenmarktes für Strom durch die RL 96/92/EG wurde er 1997 nach einer Eigenmittelaufstockung und einer Änderung seiner Rechnungslegung aus dem Staatseigentum entlassen.