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Wettbewerbsrecht: Selektiver Vertrieb - Vertragsklausel, die es Einzelhändlern verbietet, bei Internetverkäufen einen nicht autorisierten Dritten einzuschalten

RechtsprechungEuroparechtUniv.-Prof. Dr. Florian Schuhmacherwbl 2018/16wbl 2018, 86 Heft 2 v. 1.2.2018

Art 101 Abs 1 AEUV, Art 4 lit b und c der VO (EU) Nr 330/2010 der Kom vom 20. April 2010 über die Anwendung von Art 101 Abs 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der EU auf Gruppen von vertikalen Vereinbarungen und abgestimmten Verhaltensweisen

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