Art 3 Abs 3 RL 2001/23/EG des Rates vom 12.3.2001 über die Wahrung von Ansprüchen der Arbeitnehmer bei Betriebsübergang, § 5 Abs 2 AVRAG
Art 3 Abs 3 RL 2001/23/EG des Rates vom 12.3.2001 über die Wahrung von Ansprüchen der Arbeitnehmer bei Betriebsübergang, § 5 Abs 2 AVRAG