§ 405 ZPO
Der Zuspruch einer Veröffentlichungsermächtigung ist gegenüber der ursprünglich begehrten Veröffentlichungsverpflichtung ein Aliud, weshalb eine „Präzisierung“ durch Ersetzen des einen durch das andere Begehren nicht in Frage kommt.
§ 405 ZPO
Der Zuspruch einer Veröffentlichungsermächtigung ist gegenüber der ursprünglich begehrten Veröffentlichungsverpflichtung ein Aliud, weshalb eine „Präzisierung“ durch Ersetzen des einen durch das andere Begehren nicht in Frage kommt.