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Rechtsbruch: Unvertretbare Einstufung in einen Kollektivvertrag

RechtsprechungWettbewerbsrechtwbl 2017/171wbl 2017, 539 Heft 9 v. 1.9.2017

§ 1 Abs 1 Z 1 UWG, RahmenKollV für Angestellte in Handwerk und Gewerbe

Berufsdetektivassistenten sind Angestellte, die in Verwendungsgruppe II des Kollektivvertrages einzustufen sind. Eine Bewertung als Arbeiter bzw eine Einstufung in die Verwendungsgruppe I des Kollektivvertrages für Handwerk und Gewerbe beruht auf unvertretbarer Rechtsansicht.

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