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Gutgläubiger Verbrauch von Abfertigung (neu)

RechtsprechungArbeitsrechtwbl 2017/144wbl 2017, 466 Heft 8 v. 1.8.2017

§ 1431 ABGB, § 17 Abs 1 Z 1 BMSVG, Judikat 33 neu

Die Rückforderung einer von der BV-Kasse ausbezahlten Abfertigung wegen nachträglicher Korrektur des Beitragsgrundlagennachweises ist nach den Grundsätzen des Judikats 33 neu zu beurteilen.

Die Beweislast für die fehlende Redlichkeit des Empfängers liegt bei der leistenden BV-Kasse. Sie kann nicht durch einen entsprechenden Vorbehalt bei der Zahlung verschoben werden.

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