1. Wettbewerb
a) Missbrauch einer beherrschenden Stellung des Anbieters (Art 102 AEUV)
Am 27. Juni verhängte die Kom eine Geldbuße von 2,42 Mrd Euro gegen Google, da das Unternehmen seine marktbeherrschende Stellung als Suchmaschinenbetreiber missbraucht haben soll, indem es seinem Preisvergleichsdienst einen ungerechtfertigten Vorteil verschafft habe1).