Der informierte Benutzer spielt in der europäischen Rsp zum Geschmacksmusterrecht, insbesondere als Maßstab zur Beurteilung der Schutzvoraussetzung der Eigenart eines Gemeinschaftsgeschmacksmusters gem Art 6 GGVO, eine bedeutende Rolle. Die Autoren zeigen im Spiegel von Rsp und Lit auf, welche Merkmale dem informierten Benutzer in verschiedenen Fallkonstellationen zukommen und was daraus für die Prüfung der Neuheit und Eigenart, aber auch weiterer wichtiger Kriterien abzuleiten ist. Aktuelle Vorabentscheidungsersuchen beim EuGH, etwa zur schutzausschließenden technischen Bedingtheit iSv Art 8 Abs 1 GGVO, unterstreichen die Aktualität der vorliegenden Thematik.