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Verbot von Kettenarbeitsverträgen

RechtsprechungArbeitsrechtwbl 2017/92wbl 2017, 292 Heft 5 v. 1.5.2017

§ 879 Abs 1 ABGB, § 1158 Abs 1 ABGB, § 19 Abs 1 AngG, § 11 BEinstG

Die mehrmalige Befristung eines Arbeitsverhältnisses bedarf einer sachlichen Rechtfertigung, die umso strenger zu prüfen ist, je öfter die Befristungen vereinbart werden. Dies gilt auch für Arbeitsverhältnisse von begünstigten Behinderten, die in integrativen Betrieben beschäftigt sind.

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