§ 1152 ABGB, § 1437 ABGB
Kriterien für die Beurteilung der Redlichkeit des Arbeitnehmers im Falle einer irrtümlichen Mehrzahlung durch den Arbeitgeber können insbesondere die Höhe des Betrages, dessen Relation zu den bisherigen Bezügen oder die Intransparenz des Abrechnungssystems sein. Die Beweislast für die Unredlichkeit trifft den Arbeitgeber.