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Vorabentscheidungsverfahren: Zum Begriff des letztinstanzlichen einzelstaatlichen Gerichts

RechtsprechungEuroparechtwbl 2017/84wbl 2017, 273 Heft 5 v. 1.5.2017

Art 267 Abs 3 AEUV

Art 267 Abs 3 AEUV ist dahin auszulegen, dass ein Gericht, dessen E mit Rechtsmitteln des innerstaatlichen Rechts angefochten werden können, nicht als letztinstanzliches Gericht angesehen werden kann, wenn die Kassationsbeschwerde gegen eine E dieses Gerichts nicht geprüft wurde, weil der Beschwerdeführer sie zurückgenommen hat.

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