Unter Wettbewerbsrecht versteht man traditionell das Kartell- und das Lauterkeitsrecht. Die besseren Gründe sprechen dafür, auch das Markenrecht zu inkludieren. Dem steht ein in den letzten Jahren neu konzipiertes öffentliches Wettbewerbsrecht gegenüber. Beide Zweige des Wettbewerbsrechts wurzeln in einem gemeinsamen Untergrund und sind teilweise normativ verzahnt. Dennoch lassen sie sich sinnvoll unterscheiden.