Eine Kapitalerhöhung stellt oft den letzten Schritt der finanziellen und bilanziellen Sanierung eines Unternehmens dar. Das förmliche Verfahren zur Umsetzung einer Kapitalerhöhung nimmt in der Regel aber eine nicht unbeachtliche Zeitspanne in Anspruch. Ein Umstand, der für die Gesellschaft, die dringend Geld benötigt, unbefriedigend ist. So geschieht es in der Praxis nicht selten, dass Gesellschafter Einzahlungen auf eine Kapitalerhöhung leisten, bevor der Kapitalerhöhungsbeschluss überhaupt gefasst oder der Übernahme- bzw Zeichnungsvertrag abgeschlossen wurde. Während in Österreich Rechtsprechung zu diesem Rechtsproblem fehlt, hat sich der deutsche BGH bereits mehrfach damit ausdrücklich auseinandergesetzt. Dieser Beitrag soll aufzeigen, unter welchen Voraussetzungen einer Voreinzahlung auf die Kapitalerhöhung ausnahmsweise Tilgungswirkung beizumessen ist.