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Zur Verletzung der gesellschaftsrechtlichen Treuepflicht durch GmbH-Gesellschafter bei kreditschädigenden Äußerungen über die Gesellschaft oder ihre Organe gegenüber Dritten

Unternehmensrechtwbl 2017/227wbl 2017, 715 Heft 12 v. 1.12.2017

§ 61 GmbHG, § 1330 ABGB

Ob ein bestimmtes Verhalten eines Gesellschafters einer GmbH gegen seine Treuepflicht gegenüber der Gesellschaft verstößt, hängt von den besonderen Umständen des Einzelfalls ab. Es ist eine Interessenabwägung vorzunehmen.

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