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Bemessung der Abfertigung (alt)

RechtsprechungArbeitsrechtwbl 2017/225wbl 2017, 711 Heft 12 v. 1.12.2017

§ 23 Abs 1 AngG

Bei einer dauerhaften Änderung des Entgelts, wie insbesondere bei einem Wechsel von Vollzeit- zu Teilzeitbeschäftigung, ist für die Berechnung der Abfertigung grundsätzlich auf das für den letzten Monat des Arbeitsverhältnisses gebührende Entgelt abzustellen.

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