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Zum Entlassungsgrund wegen Dienstunfähigkeit

RechtsprechungArbeitsrechtwbl 2017/189wbl 2017, 592 Heft 10 v. 1.10.2017

§ 27 Z 2 AngG, § 82 lit b GewO 1859

Der Entlassungsgrund der Dienstunfähigkeit liegt nur vor, wenn der Arbeitnehmer zur Erbringung der vertraglich vereinbarten Arbeitsleistung gänzlich unfähig und daher schlechterdings unverwendbar ist.

OGH, 28.06.2017, 9 ObA 67/17v

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