vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Art 18 und 45 AEUV:

RechtsprechungEuroparechtwbl 2017/185wbl 2017, 588 Heft 10 v. 1.10.2017

Art 18 AEUV, Art 45 AEUV

EuGH, 18.07.2017, Rs C-566/15
(Konrad Erzberger/TUI AG)

Das deutsche Gesetz über die Mitbestimmung der AN sieht vor, dass nur die in Deutschland beschäftigten AN einer grenzüberschreitend tätigen Gesellschaft die Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat wählen bzw in diesen gewählt werden können. Der Aufsichtsrat wird in Deutschland je zur Hälfte von Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretern beschickt.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte