Art 18 AEUV, Art 45 AEUV
EuGH, 18.07.2017, Rs C-566/15
(Konrad Erzberger/TUI AG)
Das deutsche Gesetz über die Mitbestimmung der AN sieht vor, dass nur die in Deutschland beschäftigten AN einer grenzüberschreitend tätigen Gesellschaft die Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat wählen bzw in diesen gewählt werden können. Der Aufsichtsrat wird in Deutschland je zur Hälfte von Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretern beschickt.