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Beihilfenrecht: Zu den Begriffen „Gesamtverfahren“ und „Unternehmen in Schwierigkeiten“

RechtsprechungEuroparechtwbl 2017/180wbl 2017, 577 Heft 10 v. 1.10.2017

Art 1 Abs 7 lit c der VO (EG) Nr 800/2008 der Kom vom 6. August 2008 zur Erklärung der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen mit dem Gemeinsamen Markt in Anwendung der [Art 107 und 108 AEUV] (allgemeine GruppenfreistellungsVO)

Art 1 Abs 7 lit c der VO (EG) Nr 800/2008 ist dahin auszulegen, dass der darin verwendete Begriff „Gesamtverfahren“ alle vom nationalen Recht vorgesehenen

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