1. Binnenmarkt
a) Umwelt
Mit 1. September traten die neuen Abgasvorschriften für Personenkraftwagen und leichte Nutzfahrzeuge1) in Kraft. Dies erforderte auch Änderungen an der RahmenVO über die Typengenehmigung2).
Ab diesem Zeitpunkt müssen neue Fahrzeugtypen, bevor sie für den Straßenverkehr in Europa zugelassen werden, neue und zuverlässigere Abgasprüfungen unter den wirklichkeitsnahen Fahrbedingungen, aber auch in Versuchsanstalten (nach dem weltweit vereinheitlichten Prüfverfahren für Personenwagen und leichte Nutzfahrzeuge WLTP („World Harmonised Light Vehicle Test Procedure“, WLTP) durchlaufen.