Artikel 107/1 AEUV
EuG, 14.07.2016, Rs T-143/12
(Deutschland/Kom)
Die Aktiengesellschaft Deutsche Post ist Rechtsnachfolgerin des staatlichen Postdienstes Deutsche Bundespost. Als solche musste sie die Postbeamten vom Postdienst übernehmen und für sie von 1995 – 1999 jährliche Beiträge von 2,045 Mrd € jährlich an einen Rentenfonds entrichten. Für die Zeit ab dem Jahr 2000 wurde dieser Beitrag auf 33 % der gesamten Bezüge der bei der Deutschen Post beschäftigten Beamten ersetzt. Die dadurch nicht gedeckten Kosten der Ruhegehälter wurden vom Bund getragen.