Verträge, die aufgrund fehlerhafter Willenserklärungen abgeschlossen wurden, sind grundsätzlich anfechtbar. Fraglich ist jedoch, ob dies unbegrenzt auch für Dauerschuldverhältnisse und ganz speziell für Arbeitsverträge gelten kann. Dieser Beitrag untersucht, ob im Arbeitsrecht speziellere Regelungen wie die Auflösung aus wichtigem Grund die Anfechtung verdrängen können und geht dabei insbesondere auch auf den Schutzzweck des Arbeitsrechts und den Bestandschutz ein.