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Eingriff in Ausschließlichkeitsrechte ist keine unlautere Geschäftspraktik; zu aggressiven Geschäftspraktiken

RechtsprechungWettbewerbsrechtwbl 2016/156wbl 2016, 464 Heft 8 v. 1.8.2016

§ 1 Abs 1 Z 1 UWG, § 1a UWG

§ 1 Abs 1 Z 1 UWG:
Ein Eingriff in Ausschließlichkeitsrechte, der keine amtswegige Ahndung nach sich zieht und keine schützenswerten Belange der Allgemeinheit betrifft, kann grundsätzlich nicht als unlautere Geschäftspraktik geltend gemacht werden.

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