§ 25 BVergG 2006, § 32 BVergG 2006, § 41a BVergG 2006
Rahmenvereinbarungen sind nicht als Aufträge im Sinne des BVergG 2006 zu verstehen, weil sie keine Abnahmeverpflichtung des Auftraggebers begründen.
Seite 414
§ 25 BVergG 2006, § 32 BVergG 2006, § 41a BVergG 2006
Rahmenvereinbarungen sind nicht als Aufträge im Sinne des BVergG 2006 zu verstehen, weil sie keine Abnahmeverpflichtung des Auftraggebers begründen.
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