Art 1, 2, 3/1 und 5 der RL 80/987/EWG des Rates vom 20. Oktober 1980 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der MS über den Schutz der Arbeitnehmer bei Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers, Art 3/1, 6 und 10 des Übereinkommens über das auf vertragliche Schuldverhälnisse anzuwendende Recht (ABl L 266/80, 1), Art 91/1, 92 und 94 des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen, unterzeichnet in Montego Bay am 10. Dezember 1982