Die Kollektive Rechtsschutz-Empfehlung der Europäischen Kommission, deren Umsetzung den Mitgliedstaaten bis zum 26. Juli 2015 empfohlen worden war, ist der jüngste Versuch, unionsweit einheitliche Grundsätze im Bereich des kollektiven Rechtsschutzes zu etablieren. Bereits seit Jahren stellt die Forcierung der privatrechtlichen Durchsetzung kartellbedingter Schäden einen Schwerpunkt auf der Agenda der Europäischen Kommission dar. Jedoch stießen diese Bestrebungen zumindest im Bereich der kartellbedingten Streuschäden – gekennzeichnet durch die breite Streuung von Geschädigten mit jeweils geringem Schaden – zum Teil auf heftigen Widerstand. Die wesentliche Herausforderung stellt dabei der Ausgleich zwischen dem widerstreitenden Interesse an der Stärkung effektiver kollektiver Schadenersatzklagen und der solchen Schadenersatzklagen immanenten Missbrauchsgefahr dar. Letztlich bleibt allerdings zu konstatieren, dass die Kollektive-Rechtsschutz-Empfehlung zu wesentlichen Punkten der Streuschadenproblematik kaum adäquate Lösungsvorschläge enthält.