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Fortbildungsveranstaltung – Unfallversicherungsschutz

RechtsprechungArbeitsrechtwbl 2016/90wbl 2016, 282 Heft 5 v. 1.5.2016

§ 175 Abs 1 ASVG

Fortbildungsmaßnahmen, die außerhalb des Betriebes stattfinden, stehen unter denselben Voraussetzungen wie Dienstreisen unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Soweit eine Verpflichtung zur Teilnahme an einem Rahmenprogramm besteht, ist auch dieses versichert. Ist die Teilnahme an der organisierten Freizeitaktivität (hier: Bobfahrt) dem Arbeitnehmer freigestellt, besteht kein Versicherungsschutz.

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