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Vertretung zu Erwerbszwecken

RechtsprechungÖffentliches Wirtschaftsrechtwbl 2016/58wbl 2016, 174 Heft 3 v. 1.3.2016

§ 10 Abs 3 AVG, Art III Abs 1 Z 1 EGVG, § 1 GewO 1994

Bei der inhaltlichen Bestimmung des Begriffes „zu Erwerbszwecken“ ist mangels einer eigenen Begriffsbestimmung im § 10 Abs 3 AVG bzw im Art III Abs 1 Z 1 EGVG (betreffend den Verwaltungsstraftatbestand der Winkelschreiberei) die Bestimmung des § 1 GewO 1994 heranzuziehen.

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