Mit der Richtlinie über bestimmte Vorschriften für Schadenersatzklagen wegen Zuwiderhandlungen gegen wettbewerbsrechtliche Bestimmungen der Mitgliedstaaten und der Europäischen Union werden auf europäischer Ebene Regelungen zur Erleichterung von Schadenersatzklagen eingeführt und gleichzeitig die nationalen Rechtsvorschriften im Bereich des Schadenersatzes bei Kartellverstößen harmonisiert. Das liefert den Anstoß auf allgemeiner Ebene über das Verhältnis von privater und öffentlicher Rechtsdurchsetzung im Kartellrecht nachzudenken. Das erscheint auch deshalb erforderlich, um der Wechselwirkung zwischen öffentlicher und privater Rechtsdurchsetzung Rechnung zu tragen. Gleichzeitig ergeben sich daraus auch konkrete Folgerungen für die Umsetzung der Vorschriften in das nationale Recht.1)