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Umweltinformation und Bestellung einer ökologischen Bauaufsicht

RechtsprechungÖffentliches Wirtschaftsrechtwbl 2016/222wbl 2016, 660 Heft 11 v. 1.11.2016

§ 2 Tir UmweltinformationsG (TUIG) 2005, § 5 Abs 5 Tir UmweltinformationsG (TUIG) 2005, Art 4 Aarhus-Konvention

Das TUIG 2005 setzt gemäß dessen § 13 Abs 1 die RL 2003/4/EG (Umweltinformationen-RL) um. Diese Richtlinie ist daher für die Auslegung des TUIG 2005 heranzuziehen.

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