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Verweigerung der Arbeit bei Nichtgewährung der Ruhepause

RechtsprechungArbeitsrechtwbl 2016/213wbl 2016, 646 Heft 11 v. 1.11.2016

§ 11 Abs 1 AZG, § 82 lit f GewO 1859

Der Arbeitnehmer ist weder verpflichtet, den Arbeitgeber zur Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes eigens aufzufordern, noch muss er eine entgegen § 11 Abs 1 AZG zur Unzeit angebotene Pause akzeptieren, nur um dem gesetzwidrig handelnden Arbeitgeber die Anordnung weiterer Überstunden zu ermöglichen.

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