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Grenzen des Gleichbehandlungsgrundsatzes

RechtsprechungArbeitsrechtwbl 2016/212wbl 2016, 645 Heft 11 v. 1.11.2016

§ 879 ABGB, § 1157 ABGB

Der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz gilt grundsätzlich auch für Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst. Er findet aber seine Grenze in den zwingenden gesetzlichen Vorschriften über die Entlohnung der Bediensteten.

OGH, 26.07.2016, 9 ObA 86/16m

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