AußstrG
Das Verfahrenshindernis der materiellen Rechtskraft einer E iSd Wiederholungsverbots („ne bis in idem“) ist auch im Verfahren außer Streitsachen in jeder Lage des Verfahrens von Amts wegen wahrzunehmen.
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Das Verfahrenshindernis der materiellen Rechtskraft einer E iSd Wiederholungsverbots („ne bis in idem“) ist auch im Verfahren außer Streitsachen in jeder Lage des Verfahrens von Amts wegen wahrzunehmen.