In einem finnischen Vorlageverfahren ist die Frage aufgeworfen worden, ob das Verbot bzw die Beschränkung nicht-vorübergehender Arbeitskräfteüberlassung nach der Leiharbeits-RL als zulässig zu erachten ist und wie nationale Gerichte mit diesbezüglich richtlinienwidrigen tarifvertraglichen Bestimmungen umzugehen haben. Auf die inhaltliche Frage der Grenzen zulässiger Leiharbeit gibt der EuGH keine Antwort. Interessant ist die Entscheidung aber im Hinblick auf die darin ausgesprochene Ablehnung einer horizontalen Wirkung der Leiharbeits-RL.