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Zuständigkeitsübergang im Säumnisbeschwerdeverfahren

RechtsprechungÖffentliches Wirtschaftsrechtwbl 2015/166wbl 2015, 481 Heft 8 v. 1.8.2015

B-VG Art 130 Abs 1 Z 3, VwGVG § 16, VwGVG § 28 Abs 7

Die Beschwerde wegen Verletzung der Entscheidungspflicht gem Art 130 Abs 1 Z 3 B-VG (Säumnisbeschwerde) dient dem Rechtsschutz wegen Säumnis der Behörden. Zweck dieses Rechtsbehelfes ist es, demjenigen, der durch die Untätigkeit einer Behörde beschwert ist, ein rechtliches Instrument zur Verfügung zu stellen, um eine Entscheidung in seiner Sache zu erlangen.

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