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Zur fehlenden Schutzfähigkeit eines Zeichens, das in Fachkreisen als beschreibend gilt

RechtsprechungMarkenrechtwbl 2015/164wbl 2015, 478 Heft 8 v. 1.8.2015

MSchG § 4 Abs 1 Z 4, MSchG § 4 Abs 2

Gehören zu den angesprochenen Kreisen sowohl Fachkreise als auch Endverbraucher, kann bereits das Verständnis eines der beiden angesprochenen Verkehrskreise entscheidend sein und das Registrierungshindernis des § 4 Abs 1 Z 4 MSchG bewirken. Dies gilt auch dann, wenn es sich um den kleineren der beiden Verkehrskreise handelt.

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