UGB § 275
Die gesetzliche fünfjährige Verjährungsfrist des § 275 Abs 5 UGB ist zwingend und kann durch die Allgemeinen Auftragsbedingungen für Abschlussprüfungen nicht wirksam verkürzt werden.
OGH, 21.04.2015, 3 Ob 36/15p
UGB § 275
Die gesetzliche fünfjährige Verjährungsfrist des § 275 Abs 5 UGB ist zwingend und kann durch die Allgemeinen Auftragsbedingungen für Abschlussprüfungen nicht wirksam verkürzt werden.
OGH, 21.04.2015, 3 Ob 36/15p