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Zur Beendigung der Privatstiftung

RechtsprechungUnternehmensrechtwbl 2015/141wbl 2015, 412 Heft 7 v. 1.7.2015

PSG § 37, BAO § 160

Die Löschung der Privatstiftung im FB darf erst vorgenommen werden, wenn die steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung vorliegt (§ 160 Abs 3 BAO). Das Vorliegen der Unbedenklichkeitsbescheinigung ist daher ein (zusätzliches) Löschungserfordernis.

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