EuGH, 12.02.2015, Rs C-567/13
(Nóra Baczó und János István Vizsnyiczai/Raiffeisen Bank Zrt)
Art 7/1, ferner 1/1, 3/1 und 6/1 der RL 93/13/EWG des Rates vom 5. April 1993 über missbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen
Zwei ungarische Staatsbürger schlossen mit einer ungarischen Bank (der ungarischen Tochter der Raiffeisen Zentralbank) einen Vertrag über ein grundpfandrechtlich gesichertes Liegenschaftsdarlehen. Dieser Vertrag enthielt eine Klausel, der zufolge für Streitigkeiten aus diesem Vertrag grundsätzlich ein Schiedsgericht zuständig sein sollte.