Wenn von den gesetzlichen Vertretern langfristige Versicherungsverträge für die Minderjährigen abgeschlossen werden, ist zu beurteilen, ob dieses Rechtsgeschäft der Genehmigung durch das Gericht bedarf. Liegt eine Genehmigungspflicht vor, wird aber keine Genehmigung durch die gesetzlichen Vertreter beantragt, ist zu fragen, ob er dazu gezwungen werden kann oder allenfalls ob auch der Vertragspartner ein derartiges Antragsrecht hat und schließlich welche Rechtsfolgen eine Unterlassung der Antragsstellung mit sich bringen könnte.